Eine Garten-pur Empfehlung

 

 

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Recht für Fotografen

Recht für Fotografen

von Rau, Wolfgang
Galileo-Design 1. Auflage 2012

Gebunden, 352 Seiten

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Der Autor ist Jurist und selber Fotograf und schildert somit praxisnahe Fälle aus seinem Berufsleben. Das Buch beinhaltet alle wichtigen Vorschriften und Paragraphen zum Thema Panoramafreiheit, Designschutz, Hausrecht usw. Ganz besonders wichtig finde ich das Kapitel zum Thema Fotografie von Menschen. Das Recht am eigenen Bild sowie das Persönlichkeitsrecht haben oberste Priorität und hier gehen die Gerichte auch strenger gegen den sog. Verletzter vor. Das sollten auch wir beim Ablichten und der anschließenden Veröffentlichung in Internet, in Foren und dergleichen beachten. Das betrifft nicht nur die Berufsfotografen, sondern auch die Hobbyfotografen, die kein Geld mit Fotos verdienen. Natürlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sieht sich jedoch der Verletzte plötzlich ohne seine Einwilligung im Internet und hat damit ein Problem, ist das eindeutig ein Verstoß des Fotografen. Es gilt somit, beim Ablichten von Personen entweder vorher eine schriftliche Genehmigung einzuholen oder die Person unkenntlich zu machen bzw. so zu fotografieren, dass sie nicht identifizierbar ist. Gerade die Straßenfotografie ist hier arg eingeschränkt, aber die strengen Vorschriften sind auch nachvollziehbar. Weiteres Beispiel: Bei der Panoramafreiheit (nehmen wir mal das Fotografieren eines fotogenen Gebäudes an) ist nur das Ablichten der Außenansicht, also die Straßenfront erlaubt. Steigt man hierfür auf eine Mauer, benutzt eine Leiter, ein Stativ mit 2 Meter Auszug oder fotografiert von einem Balkon eines gegenüber liegenden Hauses, ist dies wiederum unerlaubt. Unbedenklich sind Landschafts- und Tieraufnahmen in freier Natur, auch der Hund der Nachbarin darf abgelichtet werden, wenn man hierfür nicht ohne Erlaubnis den Grund jener Nachbarin betritt. Nach der Lektüre geht man nicht mehr so sorglos an Motive ran, was aber auch durchaus sinnvoll ist, denn: Unwissenheit schützt vor nicht vor Strafe. Der Autor befasst sich aber nicht nur mit den Vorschriften, die ein Fotograf beachten muss, sondern gibt auch Hilfestellung beim Einklagen von Rechten, wie zum Beispiel beim Bilderklau usw. Weiteres Beispiel: Vergisst eine Redaktion den Namen des Fotografen zu nennen, kann das bei einer Schadensberechnung nach der Lizenzananlogie bis zu 100 % Aufschlag bedeuten. Auch das war für mich neu,wie so vieles Weiteres. Im Anhang findet man eine Liste (Auswahl) von kritischen Motive (Beispiele: Allianz Arena München/Stiftung Preußische Schlösser und Gärten/Köln Turm) die unter Urheberrechts- und Designschutz stehen und bei denen äußerste Vorsicht geboten ist. Außerdem zeigt der Autor gegen Ende des Buches sorgfältig ausgearbeitete Musterverträge, die man auch verwenden darf.
Wie bereits oben erwähnt, ist es bei mir nach dem Lesen des Buches vorbei mit Susi Sorglos und aus diesem Grund kann ich diese Lektüre uneingeschränkt allen Fotografen empfehlen.

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